Mit dieser höheren Fachprüfung leiten Sie als Vorgesetzter in grossen Unternehmen den Reinigungsdienst oder führen einen eigenen Betrieb. Sie sind u. a. zuständig für Akquisition, Auftragsabwicklung, Kostenkontrolle und Personalführung.
Dipl. Gebäudereiniger/innen arbeiten in leitender Funktion in Reinigungsunternehmen, häufig auch als selbstständige Unternehmer/innen. In der Branche besteht ein Mangel an gut qualifizierten Berufsleuten. Dipl. Gebäudereiniger/innen haben deshalb in der Reinigungsbranche sehr gute Aufstiegschancen.
Dipl. Gebäudereiniger/innen sind spezialisierte Fachleute, die aufgrund ihres Wissens, ihrer Branchenerfahrung und ihrer Ausbildung eine leitende Funktion in Reinigungsunternehmen innehaben. Sie sind vertraut mit den diversen Verfahren der Innen- und Aussenreinigung von Gebäuden, Einrichtungen und Transportmitteln, wissen mit Maschinen, Geräten und Produkten umzugehen und kennen die Betriebsabläufe.
Dipl. Gebäudereiniger/innen akquirieren Aufträge, kalkulieren die Kosten und erstellen Offerten. Sie verhandeln mit Auftraggebern, Architektinnen, Bauleitern oder Geschäftsleitungsmitgliedern. Sie bestimmen die für die Reinigung anzuwendenden Verfahren und Mittel und organisieren die Auftragsabwicklung. Die ausgeführten Arbeiten kontrollieren sie. Gegenüber den Auftraggebern tragen sie die Verantwortung für die erbrachten Reinigungsleistungen. Schwachstellen in den Abläufen erkennen und korrigieren sie.
Dipl. Gebäudereiniger/innen planen die Arbeitseinsätze, teilen ihren Angestellten die Aufgaben zu und instruieren sie. Die Ausbildung der Lernenden gehört ebenfalls zu den Aufgaben von dipl. Gebäudereiniger/innen. Sie erkennen Lernschwierigkeiten und ordnen geeignete Fördermassnahmen an.
Die Schädlingsbekämpfung und Desinfektion sind weitere Arbeiten in Gebäudereinigungsbetrieben. Dipl. Gebäudereiniger/innen bestimmen die nötigen Vorsorge- und Behandlungsmassnahmen und berücksichtigen dabei ökologische, sicherheitstechnische und rechtliche Aspekte.
Als Unternehmer/innen führen dipl. Gebäudereiniger/innen die Buchhaltung, erstellen Lohnabrechnungen, Bilanzen sowie Jahresabschlüsse und übernehmen strategische Aufgaben im personellen, organisatorischen und kaufmännischen Bereich. Je nach Firma können Aufgaben aus Marketing, Steuer- und Versicherungswesen hinzukommen.
Bei der Organisation und während der Ausführung von Aufträgen achten dipl. Gebäudereiniger/innen unter anderem auch darauf, dass sämtliche Vorschriften bezüglich Arbeitsrecht, Umweltschutz und Unfallverhütung eingehalten werden.
Diplomierte Gebäudereinigerin/Diplomierter Gebäudereiniger
Die Prüfungen finden alle zwei bis drei Jahre statt. Als Vorbereitung auf die Prüfung bietet Allpura Lehrgänge an.
Informationen erhalten Sie vom:
Prüfungssekretariat Allpura
St. Laurentiusstrasse 5
4613 Rickenbach
T: 062 289 40 46
bildung@allpura.ch
Gestützt auf die Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Berufsbildung vom 13. Dezember 2002 organisiert die Trägerschaft (gemäss Art. 1 der Prüfungsordnung) die höhere Fachprüfung für die Gebäudereinigerin / den Gebäudereiniger.
Für diese Prüfung gilt das Prüfungsreglement vom 25. März 2008 / Wegleitung vom 3. Januar 2008
nächster Prüfungstermin ist noch nicht festgelegt.
gemäss Ziffer 5 der Prüfungsordnung
nächster Prüfungstermin ist noch nicht festgelegt.
Mit der Anmeldung sind folgende Nachweise zu erbringen
a) eine Zusammenstellung über die Praxistätigkeit im Reinigungsgewerbe
b) Kopien Arbeitsbestätigungen gemäss a)
c) Kopie des Eidg. Fachausweises Gebäudereinigungsfachfrau/-mann
d) Kopie eines amtlichen Ausweises mit Foto (falls zutreffend: Vor- und Rückseite).
e) Vorschläge für die Diplomarbeit
Es werden nur Anmeldungen bearbeitet, welche alle erforderlichen Unterlagen enthalten.
Die Bekanntgabe der Titel für die Diplomarbeit erfolgt am 13.05.2019. Die Mentoren werden
gleichzeitig bekanntgegeben.
Die Diplomarbeit muss bis 15.07.2019 in schriftlicher Form und als PDF beim Prüfungssekretariat
vorliegen. Nicht einhalten dieser Frist hat zur Folge, dass die Prüfung als abgebrochen und
nicht bestanden gilt.
Zu den Prüfungen wird zugelassen, wer:
a) den Fachausweis der Eidg. Berufsprüfung für den Gebäudereinigungsfachmann/frau besitzt
b) 2 Praxisjahre in der Reinigungsbranche nach Abschluss der unter a) genannten Prüfung
nachweisen kann
Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr nach Ziff. 3.41 der Prüfungsordnung.
Über die Gleichwertigkeit von ausländischen Ausweisen entscheidet das SBFI.
Prüfungssekretariat
Höhere Fachprüfung zum Eidg. Diplomierter Gebäudereiniger
Tribschenstrasse 7, Postfach 3065
6002 Luzern
Fax 041 368 58 59
pruefungssekretariat@allpura.ch
pruefungssekretariat@allpura.ch
Deutsch
Die Prüfungskosten betragen CHF 5000
Für Abmeldungen beziehen Sie ein Abmeldungsformular beim Prüfungssekretariat.
• Für Abmeldungen bis Zustellung der Zulassungsbestätigung und Rechnung wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 % der Prüfungsgebühr erhoben.
• Nach Erhalt der Zulassungsbestätigung bis 12 Wochen vor Prüfungsbeginn sind 40% der Gebühr zu bezahlen.
• Zwischen 12 und 8 Wochen vor Prüfungsbeginn sind 60 % der Gebühr zu bezahlen.
• Zwischen 8 und 6 Wochen vor Prüfungsbeginn sind 80 % der Gebühr zu bezahlen: Danach ist die ganze Gebühr zu bezahlen.
Von dieser Regelung ausgenommen sind alle Fälle gemäss Art. 11 des Prüfungsreglements, für die eine Bearbeitungsgebühr von 10 % der Prüfungsgebühr verrechnet wird.
• Es werden nur Anmeldungen bearbeitet, die alle erforderlichen Unterlagen enthalten.
• Rückzahlungen erfolgen gemäss Ausschreibung
Prüfungssekretariat Allpura
St. Laurentiusstrasse 5
4613 Rickenbach
T: 062 289 40 46
bildung@allpura.ch
Der Lehrgang ist berufsbegleitend. Er umfasst ca. 500 Lektionen in den Bereichen Berufskunde und Kalkulation, Objektplanung und -betreuung, Personalführung, Rechtskunde, Arbeitstechnik, Betriebswirtschaft, Arbeitssicherheit, Betriebsorganisation, Unternehmen, Umwelt, Marketing und dauert drei Semester.
Mitglieder CHF 12'500
Nichtmitglieder CHF 17'500
Ab 1. Januar 2018 wird die durch den Bund finanzierte subjektorientierte Subventionierung der vorbereitenden Kurse voraussichtlich in Kraft gesetzt. Ab diesem Stichtag wird der Bund Zahlungsbestätigungen für Kurse mit Beginn ab dem 1. Januar 2017 zur subjektorientierten Subventionierung berücksichtigen. Weitere Informationen unter www.sbfi.admin.ch.
Informationen erhalten Sie vom:
Kurssekretariat Allpura
St. Laurentiusstrasse 5
4613 Rickenbach SO
T: 062 289 40 46
bildung@allpura.ch