EIDG. BERUFSPRÜFUNG FACHAUWEIS BEREICHSLEITER/-IN REINIGUNGSTECHNIK mit eidg. fachausweis

Die Anforderungen in der Gebäudereinigung sind vielfältig und anspruchsvoll. Für die erfolgreiche Führung eines Gebäudedienstleistungsunternehmens sind deshalb verschiedene Kompetenzen gefordert. Neben Reinigungs-Fachwissen braucht es Know-how in der Administration, Kommunikation, Führung von Mitarbeitenden, im Umgang mit Kunden, in der Kalkulation oder der Vertragserstellung. 
 

TITEL NACH ERFOLGREICHEM ABSCHLUSS

Bereichsleiterin / Bereichsleiter Reinigungstechnik mit eidg. Fachausweis
 

Zulassungsbedingungen

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer
  1. über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis als Gebäudereinigerin/Gebäudereiniger oder eine gleichwertige Qualifikation verfügt und nach Erlangen dieses Ausweises mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in einem Pensum von 80% oder mehr in der Funktion Gebäudereinigerin/Gebäudereiniger vorweisen kann;oder
  2. über ein anderes eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder eine gleichwertige Qualifikation der Sekundarstufe II verfügt und nach Erlangen dieses Ausweises mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der Funktion als Gebäudereinigerin beziehungsweise als Gebäudereiniger in einem Pensum von 80% oder mehr vorweisen kann sowie über das Grundmodul RP beziehungsweise eine Gleichwertigkeitsbestätigung verfügt und
  3. über die erforderlichen Modulabschlüsse A, B, C, D und E beziehungsweise Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügt
  4. Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr sowie die rechtzeitige und vollständige Abgabe der Projektarbeit

AUSSCHREIBUNG

Die Abschlussprüfung wird mindestens fünf Monate vor Prüfungsbeginn ausgeschrieben.
 
Gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Berufsbildung vom 13. Dezember 2002 organisiert die Trägerschaft (gemäss Ziffer 1.3 der Prüfungsordnung) die Berufsprüfung Fachausweis Bereichleiter/-in Reinigungstechnik. Für diese Prüfung gelten die Prüfungsordnung und die Wegleitung.

 

Kontakt

Informationen erhalten Sie vom:

Prüfungssekretariat Allpura
St. Laurentiusstrasse 5
4613 Rickenbach

T: 062 289 40 46

bildung@allpura.ch

 
 
 

Anmeldung zur Berufsprüfung Bereichsleiter/-in Reinigungstechnik Mit eidg. fachausweis

Prüfungsdatum:            25. - 27. November 2024
Prüfungsort:                  AZR Rickenbach
Anmeldeschluss:           30. Juni 2024
Zahlungsfrist:                30. September 2024
 
  • Die Zahlung muss bis zum 30. September 2024 auf unsere Konto eingangen sein. Im Verlauf des Anmeldeprozesses erhalten Sie entsprechende Instruktionen.
  • Es werden nur Anmeldungen bearbeitet, die alle erfolderlichen Unterlagen enthalten
  • Rückzahlungen erfolgen gemäss Kostenregelgung
  • Für Abmeldungen beziehen Sie das Abmeldeformular und lassen dieses bitte dem Prüfungssekretariat zukommen
 
Folgende Modulabschlüsse müssen vor der Onlineanmeldung für die Zulassung zur Abschlussprüfung vorliegen:
Modul A: Reinigungsdienstleistungen beraten und verkaufen
Modul B: Reinigungsdienstleistungen durchführen
Modul C: Administrative Arbeiten ausführen und überwachen
Modul D: Mitarbeitende und Lernende führen und fördern
Modul E: Vernetzung und Prüfungsvorbereitung
Wen kein EFZ Gebäudereiniger/In vorhanden ist, Grundmodul RP Grundmodul «Reinigungspraxis»
 

Zur Anmeldung sind weitere Informationen und Dokumente als PDF beizufügen:

  1. eine Zusammenstellung (Lebenslauf) über die bisherige berufliche Ausbildung und Praxis;
  2. Kopien der für die Zulassung geforderten Ausweise und Arbeitszeugnisse;
  3. Kopien der Modulabschlüsse beziehungsweise der entsprechenden Gleichwertigkeitsbestätigungen;
  4. Zwei Themenvorschlägen für die Projektarbeit inder Originalvorlage (siehe Download) ausgefüllt
  5. Angabe des Schwerpunkts inder Originalvorlage (siehe Download) zum Prüfungsteil 2 «Betrieblicher Schwerpunkt»
  6. Angabe der Prüfungssprache;
  7. Kopie eines amtlichen Ausweises mit Foto;
  8. Angabe der Sozialversicherungsnummer (AHV-Nummer)1*
1* Die rechtliche Grundlage für diese Erhebung findet sich in der Statistikerhebungsverordnung (SR 431.012.1; Nr. 70 des Anhangs).
Die QS-Kommission beziehungsweise das SBFI erhebt im Auftrag des Bundesamtes für Statistik die AHV-Nummer. welche es für rein statistische Zwecke verwendet
 
Hier geht es zu der Online-Anmeldung (Login via @eduallpura.ch / Teams)
 

 

 
 
  • Anleitung
  • zu den Themenvorschlägen
  • der Projektarbeit und zum betrieblichen Schwerpunkt 
  •  
  • Originalvorlag Projektarbeit
  • Originalvorlage
  • Betrieblicher Schwerpunkt

PRÜFUNGSZULASSUNG

Der Entscheid über die Zulassung zur Abschlussprüfung mit dem Thema der Projektarbeit und dem betrieblichen Schwerpunkt wird der Bewerberin oder dem Bewerber mindestens drei Monate vor Beginn der Abschlussprüfung schriftlich mitgeteilt. Ein ablehnender Entscheid enthält eine Begründung und die Rechtsmittelbelehrung
 

PRÜFUNGSAUFGEBOT

4.11 Eine Abschlussprüfung wird durchgeführt, wenn nach der Ausschreibung mindestens 10 Kandidierende die Zulassungsbedingungen erfüllen oder mindestens alle zwei Jahre
4.12 Die Kandidatin oder der Kandidat kann sich in einer der drei Amtssprachen Deutsch, Französisch oder Italienisch prüfen lassen.
4.13 Die Kandidatin oder der Kandidat wird mindestens 30 Tage vor Beginn der Abschlussprüfung aufgeboten.
Das Aufgebot enthält:
a) das Prüfungsprogramm mit Angaben über Ort und Zeitpunkt der Abschlussprüfung
sowie die zulässigen und mitzubringenden Hilfsmittel;
b) das Verzeichnis der Expertinnen und Experten,
4.14 Ausstandsbegehren gegen Expertinnen und Experten müssen mindestens 14 Tage vor Prüfungsbeginn der QS-Kommission eingereicht und begründet werden. Diese trifft die
notwendigen Anordnungen.

Download

Kontakt

Informationen erhalten Sie vom:

Prüfungssekretariat Allpura
St. Laurentiusstrasse 5
4613 Rickenbach

T: 062 289 40 46

bildung@allpura.ch