EIDG. BERUFSPRÜFUNG FACHAUWEIS BEREICHSLEITER/-IN REINIGUNGSTECHNIK mit eidg. fachausweis

Die Anforderungen in der Gebäudereinigung sind vielfältig und anspruchsvoll. Für die erfolgreiche Führung eines Gebäudedienstleistungsunternehmens sind deshalb verschiedene Kompetenzen gefordert. Neben Reinigungs-Fachwissen braucht es Know-how in der Administration, Kommunikation, Führung von Mitarbeitenden, im Umgang mit Kunden, in der Kalkulation oder der Vertragserstellung. 
 
 

TITEL NACH ERFOLGREICHEM ABSCHLUSS

Bereichsleiterin / Bereichsleiter Reinigungstechnik mit eidg. Fachausweis
  

Kontakt

Informationen erhalten Sie vom:

Prüfungssekretariat Allpura
St. Laurentiusstrasse 5
4613 Rickenbach

T: 062 289 40 46

bildung@allpura.ch

 

AUSSCHREIBUNG

Gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Berufsbildung vom 13. Dezember 2002 organisiert die Trägerschaft (gemäss Ziffer 1.3 der Prüfungsordnung) die Berufsprüfung Fachausweis Bereichleiter/-in Reinigungstechnik. Für diese Prüfung gelten die Prüfungsordnung und die Wegleitung.
 

Anmeldung zur Berufsprüfung Bereichsleiter/-in Reinigungstechnik Mit eidg. fachausweis

Prüfungsdatum:           25. - 27. November 2024
Prüfungsort:                 AZR Rickenbach
Anmeldeschluss:          30. Juni 2024
Zahlungsfrist:               30. September 2024
Prüfungskosten:          CHF 3'500
 
  • Die Zahlung muss bis zum 30. September 2024 auf unsere Konto eingangen sein. Im Verlauf des Anmeldeprozesses erhalten Sie entsprechende Instruktionen.
  • Es werden nur Anmeldungen bearbeitet, die alle erfolderlichen Unterlagen enthalten
  • Rückzahlungen erfolgen gemäss Kostenregelgung
  • Für Abmeldungen beziehen Sie das Abmeldeformular und lassen dieses bitte dem Prüfungssekretariat zukommen
 
Folgende Modulabschlüsse müssen vor der Onlineanmeldung für die Zulassung zur Abschlussprüfung vorliegen:
Modul A: Reinigungsdienstleistungen beraten und verkaufen
Modul B: Reinigungsdienstleistungen durchführen
Modul C: Administrative Arbeiten ausführen und überwachen
Modul D: Mitarbeitende und Lernende führen und fördern
Modul E: Vernetzung und Prüfungsvorbereitung
Wen kein EFZ Gebäudereiniger/In vorhanden ist, Grundmodul RP Grundmodul «Reinigungspraxis»
 

Zur Anmeldung sind weitere Informationen und Dokumente als PDF beizufügen:

  1. eine Zusammenstellung (Lebenslauf) über die bisherige berufliche Ausbildung und Praxis;
  2. Kopien der für die Zulassung geforderten Ausweise und Arbeitszeugnisse;
  3. Kopien der Modulabschlüsse beziehungsweise der entsprechenden Gleichwertigkeitsbestätigungen;
  4. Zwei Themenvorschlägen für die Projektarbeit inder Originalvorlage (siehe Download) ausgefüllt
  5. Angabe des Schwerpunkts inder Originalvorlage (siehe Download) zum Prüfungsteil 2 «Betrieblicher Schwerpunkt»
  6. Angabe der Prüfungssprache;
  7. Kopie eines amtlichen Ausweises mit Foto;
  8. Angabe der Sozialversicherungsnummer (AHV-Nummer)1*
1* Die rechtliche Grundlage für diese Erhebung findet sich in der Statistikerhebungsverordnung (SR 431.012.1; Nr. 70 des Anhangs).
Die QS-Kommission beziehungsweise das SBFI erhebt im Auftrag des Bundesamtes für Statistik die AHV-Nummer. welche es für rein statistische Zwecke verwendet
  
 

ZULASSUNGSBEDINGUNGEN

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer
  1. über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis als Gebäudereinigerin/Gebäudereiniger oder eine gleichwertige Qualifikation verfügt und nach Erlangen dieses Ausweises mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in einem Pensum von 80% oder mehr in der Funktion Gebäudereinigerin/Gebäudereiniger vorweisen kann;oder
  2. über ein anderes eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder eine gleichwertige Qualifikation der Sekundarstufe II verfügt und nach Erlangen dieses Ausweises mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der Funktion als Gebäudereinigerin beziehungsweise als Gebäudereiniger in einem Pensum von 80% oder mehr vorweisen kann sowie über das Grundmodul RP beziehungsweise eine Gleichwertigkeitsbestätigung verfügt und
  3. über die erforderlichen Modulabschlüsse A, B, C, D und E beziehungsweise Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügt
  4. Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr sowie die rechtzeitige und vollständige Abgabe der Projektarbeit