AUSSCHREIBUNG
Gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Berufsbildung vom 13. Dezember 2002 organisiert die Trägerschaft (gemäss Ziffer 1.3 der Prüfungsordnung) die Berufsprüfung Fachausweis Bereichleiter/-in Reinigungstechnik. Für diese Prüfung gelten die Prüfungsordnung und die Wegleitung.
Die Prüfungsanmeldung wird im Frühling 2025 aufgeschaltet.
Anmeldung zur Berufsprüfung Bereichsleiter/-in Reinigungstechnik Mit eidg. fachausweis
Prüfungsdatum: 20. - 22. Oktober 2025
Prüfungsort: AZR Rickenbach
Anmeldeschluss: 20. Mai 2025
Zahlungsfrist: 20. August 2025
Prüfungskosten: CHF 3'500
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Die Zahlung muss bis zum 20. August 2025 auf unsere Konto eingangen sein. Im Verlauf des Anmeldeprozesses erhalten Sie entsprechende Instruktionen.
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Es werden nur Anmeldungen bearbeitet, die alle erfolderlichen Unterlagen enthalten
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Rückzahlungen erfolgen gemäss Kostenregelgung
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Für Abmeldungen beziehen Sie das Abmeldeformular und lassen dieses bitte dem Prüfungssekretariat zukommen
Folgende Modulabschlüsse müssen vor der Onlineanmeldung für die Zulassung zur Abschlussprüfung vorliegen:
Modul A: Reinigungsdienstleistungen beraten und verkaufen
Modul B: Reinigungsdienstleistungen durchführen
Modul C: Administrative Arbeiten ausführen und überwachen
Modul D: Mitarbeitende und Lernende führen und fördern
Modul E: Vernetzung und Prüfungsvorbereitung
Wen kein EFZ Gebäudereiniger/In vorhanden ist, Grundmodul RP Grundmodul «Reinigungspraxis»
Zur Anmeldung sind weitere Informationen und Dokumente als PDF beizufügen:
- eine Zusammenstellung (Lebenslauf) über die bisherige berufliche Ausbildung und Praxis;
- Kopien der für die Zulassung geforderten Ausweise und Arbeitszeugnisse;
- Kopien der Modulabschlüsse beziehungsweise der entsprechenden Gleichwertigkeitsbestätigungen;
- Zwei Themenvorschlägen für die Projektarbeit inder Originalvorlage (siehe Download) ausgefüllt
- Angabe des Schwerpunkts inder Originalvorlage (siehe Download) zum Prüfungsteil 2 «Betrieblicher Schwerpunkt»
- Angabe der Prüfungssprache;
- Kopie eines amtlichen Ausweises mit Foto;
- Angabe der Sozialversicherungsnummer (AHV-Nummer)1*
1* Die rechtliche Grundlage für diese Erhebung findet sich in der Statistikerhebungsverordnung (SR 431.012.1; Nr. 70 des Anhangs).
Die QS-Kommission beziehungsweise das SBFI erhebt im Auftrag des Bundesamtes für Statistik die AHV-Nummer. welche es für rein statistische Zwecke verwendet
ZULASSUNGSBEDINGUNGEN
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer
- über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis als Gebäudereinigerin/Gebäudereiniger oder eine gleichwertige Qualifikation verfügt und nach Erlangen dieses Ausweises mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in einem Pensum von 80% oder mehr in der Funktion Gebäudereinigerin/Gebäudereiniger vorweisen kann;oder
- über ein anderes eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder eine gleichwertige Qualifikation der Sekundarstufe II verfügt und nach Erlangen dieses Ausweises mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der Funktion als Gebäudereinigerin beziehungsweise als Gebäudereiniger in einem Pensum von 80% oder mehr vorweisen kann sowie über das Grundmodul RP beziehungsweise eine Gleichwertigkeitsbestätigung verfügt und
- über die erforderlichen Modulabschlüsse A, B, C, D und E beziehungsweise Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügt
- Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr sowie die rechtzeitige und vollständige Abgabe der Projektarbeit