Optimale Arbeitsbedingungen und ein vorbildliches Handeln sind wichtige Voraussetzungen, um Unfälle zu vermeiden. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, alle Massnahmen zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind.
Die gesetzlichen Vorschriften (insbesondere Bauarbeiterverordnung Art. 10 und 79 sowie Verordnung über die Unfallverhütung Art. 8) verlangen, dass Personen, welche mit Schutzausrüstungen gegen Absturz arbeiten, eine entsprechende Sicherheitsausbildung absolvieren. Diese Ausbildung muss durch eine zertifizierte Organisation durchgeführt werden.
Diese Kurse werden wie im letzten Jahr in Zusammenarbeit mit «Gebäudehülle Schweiz» durchgeführt und dauern einen Tag (von 7.30 bis ca. 17 Uhr). Nach erfolgreicher Absolvierung des Kurses erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat.
Auf dem Kursprogramm steht ein zweistündiger theoretischer Teil über die gesetzlichen Grundlagen, Anforderungen PSA, Umsetzung im Betrieb, Einsatz, Kontrollen sowie die Aufbewahrung von Produkten. Anschliessend folgt der praktische Teil, bei dem während sechs Stunden die Kenntnisse im Umgang mit der PSA vertieft werden. Dazu gibt es spezifische Übungen mit Rettungen sowie branchenspezifischen Anwendungen.
Der Kurs findet in Gruppen mit acht Personen statt. Die Teilnehmerzahl pro Firma und Kurs ist auf vier Personen beschränkt. Bei einer grösseren Anzahl kann ein Firmenkurs vereinbart werden.
Die Kurskosten betragen CHF 460 pro Teilnehmerin/Teilnehmer. Personen, welche Vollzugskostenbeiträge gem. Art. 20 des Gesamtarbeitsvertrages für das Reinigungsgewerbe entrichten, können Beiträge an die Kurskosten bei der Paritätischen Kommission beantragen.
Die gesetzlichen Vorschriften (insbesondere Bauarbeiterverordnung Art. 10 und 79 sowie Verordnung über die Unfallverhütung Art. 8) verlangen, dass Personen, welche mit Schutzausrüstungen gegen Absturz arbeiten, eine entsprechende Sicherheitsausbildung absolvieren. Diese Ausbildung muss durch eine zertifizierte Organisation durchgeführt werden. Wir bieten Ihnen einen auf den Grundkurs basierenden Weiterbildungskurs an. Voraussetzung für eine Teilnahme ist die Absolvierung des PSAgA-Grundkurses.
Diese Kurse werden in Zusammenarbeit mit «Gebäudehülle Schweiz» durchgeführt und dauern einen Tag (von 8 bis ca. 17 Uhr). Nach erfolgreicher Absolvierung des Kurses erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat.
Auf dem Kursprogramm steht ein einstündiger theoretischer Teil über gesetzliche Grundlagen, Rettungskonzept/Sicherheitskonzept (SIKO MINI), Sicherheitskonzept/Rettungskonzept-Vorlagen sowie den temporären Einsatz von Hilfsmitteln (Bandschlingen etc.). Anschliessend folgt der praktische Teil, bei dem während sieben Stunden auf diese Themen eingegangen wird: Materialprüfung PSA, Praxisanwendung Rettungskonzept (einfache Lösung), Praxisanwendungen mit temporären Anschlageinrichtungen, Sicherungsmöglichkeiten sowie Zugangstechnik/Vorstieg oder Sicherung durch eine zweite Person.
Der Kurs findet in Gruppen mit maximal sechs Personen statt. Die Teilnehmerzahl pro Firma und Kurs ist auf vier Personen beschränkt. Bei einer grösseren Anzahl kann ein Firmenkurs vereinbart werden.
Die Kurskosten betragen CHF 520 pro Teilnehmerin/Teilnehmer. Personen, welche Vollzugskostenbeiträge gem. Art. 20 des Gesamtarbeitsvertrages für das Reinigungsgewerbe entrichten, können Beiträge an die Kurskosten bei der Paritätischen Kommission verlangen.
PSAgA Grundkurs Anmeldeschluss: 24.09.2024 Programm |
24.10.2024 | Uzwil |
PSAgA Grundkurs Anmeldeschluss: 25.10.2024 Programm Anmeldung |
25.11.2024 | Uzwil |
SiBe-Grundkurs (2 Tage) 1. Kurstag: Donnerstag, 13. März 2025 Voraussetzung: Sehr gute Deutschkenntnisse Anmeldeschluss: 15.02.2025 Programm Anmeldung |
13.03.2025 – 13.03.2025 | Rickenbach |