Gesamtarbeitsvertrag für die Reinigungsbranche in der Deutschschweiz

Fortschrittlich – attraktiv – fair

Als Arbeitgeberverband zielt Allpura auf die fortlaufende Entwicklung fairer, angemessener Löhne und Arbeitszeiten, auf moderne Sozialversicherungsleistungen, die Förderung von Aus- und Weiterbildung der Arbeitnehmenden und gewährleistet hohe Standards bei der Arbeitssicherheit. Attraktive Arbeitsbedingungen sind Voraussetzung, damit die Branche gute Mitarbeitende gewinnen und halten kann.

Mit ihrem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) gewährleistet Allpura die entsprechenden Anstellungs- und Arbeitsbedingungen für die Reinigungsbranche der Deutschschweiz und wahrt gleichzeitig die unternehmerische Wettbewerbsfähigkeit – zum Vorteil der Mitarbeitenden und der Unternehmen.

Die Verträge sind das Resultat einer langjährigen, engen und konstruktiven Zusammenarbeit zwischen den Sozialpartnern.

Allpura ist zusammen mit den Gewerkschaften Teil der Zentralen Paritätischen Kommission. Deren Aufgabe ist die Kontrolle der Einhaltung des GAV, die Beratung in Fragen zu Recht und Lohn sowie und die Aus- und Weiterbildung von Reinigungsmitarbeitenden.

Den aktuell geltenden GAV 2022 bis 2025 finden Sie hier.
 
Allgemeinverbindlich
Wie alle Gesamtarbeitsverträge der Reinigungsbranche seit 2004, ist auch der GAV 2022 bis 2025 vom Bundesrat allgemeinverbindlich erklärt worden. Damit gilt er in allen Betrieben und Unternehmen der Branche, unabhängig von ihrer Mitgliedschaft bei Allpura (Art. 1 Abs. 1 AVEG). Sie müssen sich an die vereinbarten Löhne und Arbeitsbedingungen halten.
Überdies wurden die wesentlichen Teile des GAV, insbesondere die Lohnregelungen, auch für erleichtert allgemeinverbindlich (eAVE) erklärt. Die eAVE gilt auch für Betriebe mit weniger als sechs Mitarbeitende.
 
Kaufkraft der Mitarbeitenden stärken
Die Entwicklung der Löhne ist Allpura ein zentrales Anliegen. Als Arbeitgebende sehen wir uns in der Verantwortung, die Kaufkraft der Mitarbeitenden zu erhalten und zu stärken.
Im Rahmen des GAV 2022 bis 2025 wurde vereinbart, dass die Löhne in der Branche alle zwei Jahre um 2 Prozent angehoben werden. Gestiegene Energiepreise infolge des Krieges in der Ukraine sowie anhaltende Lieferkettenprobleme im Nachgang zur Corona-Pandemie führten jedoch Anfang 2022 zu einem starken Anstieg der Lebenshaltungskosten jedoch deutlich. Hinzu kommen die steigenden Prämien der Krankenkassen. Die vereinbarte Entwicklung der Reallöhne konnte damit nicht Schritt halten.
Vor diesem Hintergrund hat Allpura im Herbst 2022 in Absprache mit den Sozialpartnern beschlossen, die Teuerung mit einer Lohnerhöhung von rund 3 Prozent auf Anfang 2023 in allen Kategorien des GAV auszugleichen. Per 2024 wurden die Löhne nochmals um 20 Rappen/Stunde in allen Kategorien angehoben. Die Mindestlöhne für EFZ- und EBA-Absolventen sind bei CHF 4'500 resp. CHF 4'000.
 
Durchbruch 2004 - Rückblick auf die Geschichte des GAV Reinigung
 
  • In den 1990er Jahre steigt die Nachfrage nach qualifizierten Mitarbeitenden deutlich. Der stark fragmentierte Reinigungsmarkt umfasst damals wie heute unzählige Kleinstunternehmen und wenige grössere bis grosse Betriebe. Dabei wird die klassische Reinigung zu Beginn der 1990er Jahre zusehends komplexer. Stichwort Hygienestandards und Umweltverträglichkeit. Unternehmen beginnen, die Reinigung ihrer Büros und Anlagen mehr und mehr auszulagern. Der Wettbewerb im Reinigungssektor verschärft sich, während es an verlässlichen Konditionen für die Angestellten fehlt. Auch fehlt es an einer reglementierten Ausbildung und an Fachausweisen. Gleichzeitig steigt die Nachfrage nach guten, qualifizierten Mitarbeitenden.
  • Verhandlungen für einen GAV für die Deutschschweiz bleiben ohne Erfolg. Versuche, allgemein verbindliche Anstellungs- und Arbeitsbedingungen auszuhandeln, scheitern während mehr als zehn Jahren immer wieder. Trotz zahlreicher Vorstösse gelingt es Allpura und den Partnern in den 1990ern nicht, die bis dahin bestehenden sechs regionalen Verträge, die in der Deutschschweiz gelten, in einen zu überführen (die Westschweiz und das Tessin konzentrieren sich auf ihren eigenen Weg, für sie gelten bis heute eigene Verträge).
  • Mit der Osterweiterung der EU steigt der Druck auf eine Einigung. Ende 2002 beschliesst die EU die Osterweiterung um zehn Staaten auf Mai 2004. Neue, günstige Arbeitskräfte werden in die Schweiz kommen. Der Druck auf die Löhne wird sich akzentuieren.
  • 2004: der erste GAV der Deutschschweiz wird unterzeichnet. Ein GAV für die Deutschschweiz istangesichts der Pläne der EU dringender denn je. Im Juli 2004 gelingt Allpura und den weiteren Partnern der Durchbruch. Der erste allgemeinverbindliche GAV der Deutschschweiz steht – ein Meilenstein für die Branche.
  • Bestimmungen fortlaufend verbessert. Heute liegt der Mindestlohn für Personen ohne formale Berufsausbildung um mehr als ein Drittel höher als beim ersten Vertragsabschluss von 2004. Der Mutterschaftsurlaub beträgt 16 Wochen und liegt damit über den gesetzlich vorgeschriebenen 14 Wochen. Auch wurden mehr und mehr Anreize gesetzt, die nicht die Dienstdauer, sondern vermehrt die Aus- und Weiterbildung honorieren.