Verbandsarbeit bedeutet aufwendige Milizarbeit, die auch durch die Teilnahme in verschiedenen Ausschüssen und Kommissionen geleistet wird. Mitglieder von Allpura wirken in diesen Gremien.
Die GAV-Kommission wird vom Zentralvorstand auf Vorschlag der Sektionen jeweils für die aktuellen Verhandlungen gewählt und besteht aus 10 bis 12 Mitgliedern. Sie bereitet die Verhandlungen vor, die von der Verhandlungsdelegation mit den Sozialpartnern geführt wird.
Die Berufsbildungskommission wird vom Zentralvorstand eingesetzt. Sie setzt sich mit sämtlichen Themen im Zusammenhang mit der formellen Grund- und Weiterbildung auseinander und schlägt dem Zentralvorstand Massnahmen für Weiterentwicklungen vor, insbesondere auch bei der Anwerbung, Förderung und Rekrutierung des Nachwuchses.
Die ÜK-Kurskommission, bestehend aus 3 bis 5 Personen, und ist verantwortlich für die Planung, Organisation der überbetrieblichen Kurse, der Schulung und Ausbildung der Instruktoren sowie für die Bereitstellung des notwendigen Kursmaterials.
Das grundsätzlich Ziel der überbetrieblichen Kurse ist, den Lernenden die Arbeitsweise für die wichtigsten Reinigungs- und Pflegemethoden in einem einheitlicher Weise beizubringen und dadurch die Ausbildung in den Lehrbetrieben und der Berufsfachschule unterstützen.
Einmal jährlich besuchen die Lernenden EFZ einen 5-tägigen und die EBA Lernenden ein 5- bzw. 6-tägigen Kurs im Ausbildungszentrum in Rickenbach. Es besteht für Personen die, die Berufliche Grundbildung nach Art. 32 (BBV) & 34 (BBG) absolvieren die Möglichkeit an den Kursen teilzunehmen auch wenn keine ÜK-Pflicht vom zuständigen Berufsbildungsamt gefordert wird.
Kurssekretariat Allpura
St. Laurentiusstrasse 5
4613 Rickenbach SO
T: 062 289 40 46
bildung@allpura.ch
Die Prüfungskommission wird vom Zentralvorstand gewählt und besteht zur Zeit aus acht Mitgliedern. Sie ist für folgende Aufgaben zuständig:
Sie wird bei diesen Aufgaben vom Prüfungssekretariat und von der Geschäftsstelle Allpura unterstützt. Die Prüfungskommission trifft sich vier bis fünf Mal pro Jahr zu Sitzungen.
Prüfungssekretariat Allpura
St. Laurentiusstrasse 5
4613 Rickenbach
T: 062 289 40 46
bildung@allpura.ch
Die Prüfungskommission wird vom Zentralvorstand gewählt, besteht aus fünf Mitgliedern und ist für folgende Aufgaben zuständig:
Sie wird bei diesen Aufgaben vom Prüfungssekretariat und von der Geschäftsstelle Allpura unterstützt. Die Prüfungskommission trifft sich zwei bis drei Mal im Rahmen jeder Prüfungsdurchführung zu Sitzungen.
Prüfungssekretariat Allpura
St. Laurentiusstrasse 5
4613 Rickenbach
T: 062 289 40 46
bildung@allpura.ch
Die Aufsichtskommission der Überbetriebliche Kurse, bestehend aus drei bis fünf Mitgliedern, ist hauptsächlich für die einheitliche Umsetzung der Kurse in allen Sprachgebieten der Schweiz zuständig. Zu diesem Zweck wurde von der Kommission auf der Grundlage der Bildungs- und der Standardlehrpläne ein Rahmenprogramm ausgearbeitet. Weitere Aufgaben der Kommission sind der Erlass von Richtlinien für die Organisation und für die Durchführung der Kurse sowie für die Ausrüstung der Kursräume. Ebenso wichtig sind die Koordination und die Überwachung der Kurse und – last but not least – das Veranlassen der Aus- und Weiterbildung des Instruktionspersonals, das an den Kursen aktiv ist.
Die Beachtung von Arbeitssicherheit zur Vermeidung von Krankheit und Unfall und deren sozialen und kostenmässigen Folgen ist ein zentrales Verbandsanliegen. In Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern wurde die Branchenlösung Reinigung erarbeitet werden. Die Trägerschaft Arbeitssicherheit, in der Allpura und die Sozialpartner paritätisch vertreten sind, ist zuständig für die Weiterentwicklung der Branchenlösung, die Erarbeitung von Ausbildungsmodulen, die Organisation von Kursen sowie die Durchführung der Schulungen der Sicherheitsbeauftragten.
Die Kommission für Berufsentwicklung und Qualität überwacht den Lehrberuf des Gebäudereinigers. Sie hat den Auftrag, den Bildungsplan laufend an die wirtschaftlichen, technologischen und didaktischen Entwicklungen anzupassen. Die Vertreterinnen und Vertreter des Bundes und der Kantone müssen den Anpassungen zustimmen.
Die ZPK setzt sich aus je sieben Vertretern von Allpura und den Sozialpartnern zusammen. Aufgabe der ZPK ist gemäss den Bestimmungen des Gesamtarbeitsvertrages die Förderung der Zusammenarbeit der GAV-Vertragsparteien und der Vollzug des GAV für die Reinigungsbranche in der Deutschschweiz.
Die sechs Regionalen Paritätischen Kommissionen gewährleisten den Vollzug des GAV vor Ort. Sie sind wie die ZPK paritätisch mit Vertretern von Allpura und den Sozialpartnern organisiert.