Für jeden Beruf ist es – mit entsprechender mehrjähriger Praxis – möglich, den Berufsabschluss nachträglich zu erwerben. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Berufbildungsgesetz (BBG). Arbeiten Sie in der Gebäudereinigung und haben noch keinen Lehrabschluss in der Tasche? Dann packen Sie Ihre Chance und absolvieren Sie die Lehre als Gebäudereiniger/Gebäudereinigerin EFZ.
Jeder Beruf regelt in seinen Bildungsverordnungen (BBV) die Zulassungsvoraussetzungen zur Lehrabschlussprüfung (Qualifikationsverfahren). Für die Lehre zur Gebäudereinigerin/zum Gebäudereiniger EFZ sind diese in Art. 17 der Bivo geregelt. Sie benötigen bis zum Prüfungstermin fünf Jahre Berufserfahrung, davon mindestens drei Jahre im Bereich der Gebäudereiniger/in EFZ. Und Sie müssen glaubhaft darlegen, dass Sie den Anforderungen der Abschlussprüfung gewachsen sind.
Im Gegensatz zu einer Lehre ist weder der Besuch der Berufsschule noch der Besuch der Überbetrieblichen Kurse obligatorisch und Voraussetzung für die Zulassung zum Qualifikationsverfahren. Der Besuch beider Kurse wird jedoch sehr empfohlen. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass eine selbständige Vorbereitung auf die Prüfung nur in Ausnahmefällen gelingt.
Auskunft zur Nachholbildung erteilt das Berufsbildungszentrum Olten:
Aarauerstrasse 30
4601 Olten
Telefon 062 311 82 33
E-Mail: ebz.olten@dbk.so.ch
Kontakt: Roland Nebel
Als Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung bietet die Berufs-fachschule Olten einen 4-semestrigen, berufsspezifischen Lehrgang für Erwachsene an, die die Ausbildung zum Gebäudereiniger / zur Gebäudereinigerin EFZ nach Art. 32 absolvieren möchten.
Bitte seien Sie sich bewusst, dass in den 4 Semestern der Unterrichtsstoff von 6 Semestern der Grundbildung gelernt werden muss. Dazu ist der Unterrichtsbesuch, eine gute Aufnahmefähigkeit und auch das Lernen zuhause eine Voraussetzung. Im Weiteren ist es auch wichtig, dass Sie über gute Deutschkenntnisse (mindestens Niveau B1) verfügen. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, während des ersten Semesters einen Deutschkurs zu besuchen.
Der Unterricht findet jeweils mittwochs oder donnerstags statt und umfasst den Berufskundeunterricht (Allgemeine Fachkunde, Materialkunde, Werkstoffe, Naturwissenschaftliche Grundlagen), sowie den allgemeinbildenden Unterricht (Sprache, Kommunikation, Gesellschaft).
Zusätzliche Informationen zum Berufsabschluss für Erwachsene erhalten Sie auf folgenden Websites und in der Informationsbroschüre des EBZ Olten:
Informationswebsite der Kantone
Anders als bei der Lehre sind in der Nachholbildung keine Überbetrieblichen Kurse vorgesehen. Allpura bietet jedoch modulare Praxistage an. Sie dienen der Vertiefung der fachlichen und praktischen Kenntnisse. Der Besuch ist nicht obligatorisch, wird jedoch dringend empfohlen. Die Praxistage finden im Ausbildungszentrum Reinigung in Rickenbach statt.
Alle Module werden zweifach angeboten. Die Teilnehmenden wählen pro Modul A oder B aus.
Modul 1 - Staubwischen, Nasswischen, Trockensaugen / Bedienung ESM / Kehren, Kehrsaugen / Fensterreinigung, Leiterhandhabung, Absturzsicherungen
Durchführung A: 16. + 17. Juni 2025
Durchführung B: 19. + 20. Juni 2025
Modul 2 - Scheuersaugen / Sanitärreinigung UR / Sprayreinigung/-pflege / Teil- und vollflächige Desinfektion inkl. Abklatsch
Durchführung A: 04. + 05. September 2025
Durchführung B: 08. + 09. September 2025
Modul 3 - Hochdruckreinigung von Steinfassaden / Pulverreinigung, Flecken tupfen / Nass-, Trocken-schamponieren / Pflegefilmsanierung von beschichteten Bodenbelägen
Durchführung A: 25. + 26. September 2025
Durchführung B: 29. + 30. September 2025
Modul 4 - Sprühextrahieren, Flecken spülen / Reinigung & Pflege von organisch beschichteten, anionisch oxidierten Metallfassaden / Sanitärreinigung ZR und GR / Grundreinigung und Beschichten
Durchführung A: 04. + 05. + 06. Januar 2026
Durchführung B: 09. + 10. + 11. Januar 2026
Weitere Informationen finden Sie im Flyer
Hier gehts zum Anmeldeformular
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an unser Kurssekretariat.
Finanzierungsmöglichkeiten für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im temporären Arbeitsverhältnis: